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Vergütung der Überstunden (Auszug aus dem Diskussionsforum) |
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Die Auszahlung der Überstunden für Koordinatoren und Koordinatorinnen ist an die Erfüllung der Fortbildungspflicht im Ausmaß von 20 Stunden gekoppelt. Für die Vergütung der Koordinatoren erhält jede Schule aufgrund ihrer Größe und Komplexität ein Kontingent an Überstunden zugewiesen, das nach den Kriterien des LKV's auf die Koordinatoren und Koordinatorinnen aufgeteilt wird. |
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Re:
Koordinatoren und
Überstundenvergütung geschrieben von Marius De Biasi am 26.10.01 09:49 |
a) Die
Mehrarbeit der Koordinatoren/innen soll vergütet
werden. b) Die Vergütung soll nicht unter den Mitarbeitern der Koordinatorin/des Koordinators aufgeteilt werden, wie es an einigen Schulen praktiziert wird. c) Wer Anspruch auf dei Vergütung der Mehrarbeit erheben will, soll sich das nächste Jahr selbst freiwillig als Koordinator/in anmelden. |
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Re:
Koordinatoren und
Überstundenvergütung geschrieben von Günther Plaikner am 08.11.01 11:08 |
Wenn
die Aufgaben des/der Koordinators/Koordinatorin im
Lehrerkollegium wirklich geklärt wird/ist, dürfte die
Überstundenvergütung (für den Koordinator/die
Koordinatorin) kein großes Problem sein. Das Problem sehe ich eher in der diffusen (oder nicht erfolgten) Klärung der Aufgaben des Koordinators/der Koordinatorin. Für Aufgaben, die sowieso in seinen/ihren Pflichtbereich fallen, muss er/sie nicht bezahlt werden. |
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Re:
Koordinatoren und
Überstundenvergütung geschrieben von Koordinatoren HOB Bruneck am 29.11.01 15:07 |
Die 120 Stunden (oder weniger) sind nicht zu belegen, es genügt die Bestätigung des Direktors/ der Direktorin, dass die gesteckten Ziele erreicht wurden. Siehe Rundschreiben oder Mitteilung des Schulamtsleiters! |
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2002 |