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Die Ver(un)sicherung - von Erich Knoll und Thomas Spitaler

 

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Haftung des Personals, also auch der Lehrer/innen im Landesdienst, ausgearbeitet. Dieser ist von der italienischen Regierung wegen Kompetenzüberschreitung rückverwiesen worden. Dennoch beharrt die Landesregierung auf ihrem Entwurf, und einstweilen ist das Lehrpersonal für grobe Fahrlässigkeit nicht versichert - die Verträge mit den Versicherungen sind schon lange gekündigt.

Diese Vorgänge haben zu einer erheblichen Verunsicherung geführt, zumal eine Information des Personals seitens der Landesregierung oder des zuständigen Amtes für Schulfürsorge nur ungenügend stattgefunden hat. Für die Schule war das nicht förderlich: Lehrausgänge und vergleichbar "riskante" Aktivitäten, die erheblich zur Qualität der Schule beitragen, wurden reduziert.

In der bisherigen Regelung war das Land bei Lloyd Adriatico mit zwei Verträgen versichert. Einer regelte die allgemeine Unfallversicherung, der andere die - vermögensrechtliche - Abdeckung der Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Unter die grobe Fahrlässigkeit im Schulbereich fällt z.B. ein Unfall im Klassenzimmer, das die Lehrperson fünf Minuten zu spät betritt oder ein Missgeschick auf einem Lehrausgang, bei dem die Lehrperson nicht zur Stelle ist - auch bei volljährigen Schüler/innen. Nicht versicherbar waren und bleiben natürlich der strafrechtliche und disziplinarrechtliche Anteil einer Fahrlässigkeit.

 

Landesbeamte entscheiden über Schadenersatz

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung würde das Land selbst zum Versicherungsträger machen, der sich vorbehält, die ausbezahlte Entschädigung vom Personal zurückzufordern. Allerdings kann diese Rückforderung nicht mehr als das halbe (Netto-) Jahresgehalt übersteigen und gilt nur für grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen. Bei Vorsatz (Lehrer wirft Schüler aus dem Fenster) kann die volle Schadenssumme vom Land zurückgefordert werden. Dabei entscheiden die zuständigen Landesbeamten darüber, ob eine Forderung der Geschädigten rechtmäßig ist und ausbezahlt wird. Wenn der Verursacher des Schadens damit nicht einverstanden ist, muss er gegen den eigenen Arbeitgeber, das Land, klagen. Laut Versicherungsexperten liegt der Großteil der Schadensfälle in dem finanziellen Ausmaß, das über den Regressweg zurückbezahlt werden müsste.
Das Land übernimmt auch den Rechtsschutz, d. h. die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten in Zivil- und Strafverfahren, in die das Personal wegen Handlungen im Dienst verwickelt wurde. Dies allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit.
Das Motiv für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes war anscheinend eine Vereinheitlichung der Versicherung für alle Landesbediensteten, da bisher das Lehrpersonal im Vergleich zu anderen Bediensteten besser abgesichert war.

 

Frühestens ab Anfang Dezember ...

Da der Gesetzesentwurf in Rom rückverwiesen worden ist, muss nun eine einstweilige Regelung gesucht werden. Das Land hat den Vertrag, der für die Haftung bei grober Fahrlässigkeit abgeschlossen worden war, aufgrund des Gesetzesentwurfes zum 14. Oktober 1999 gekündigt. Da nun aber auch die Versicherung durch das Land selbst nicht zustande gekommen ist, wird im Moment versucht, einen gleichwertigen Vertrag neu abzuschließen. Der Abschluss dieser Verhandlungen ist für Anfang Dezember geplant, wobei noch nicht klar ist, ob die grobe Fahrlässigkeit wieder in den Vertrag hineingenommen werden kann.

Alle diese Änderungen legen den Abschluss einer privaten Versicherung für die Haftung bei grob fahrlässig begangenen Handlungen nahe, einerseits gegen die Regressforderung des Landes, andererseits für den Rechtsschutz.

 

Privatversicherung?

Der Abschluss einer Versicherung durch die Schule oder die Lehrperson nur für den Zeitraum von Lehrausgängen oder von anderen "riskanten" Aktivitäten ist nach Meinung von Versicherungsexperten nicht sinnvoll, da dies nur einen Teil des Risikos abdecken würde (was ist mit den Unfällen im Schulhof?) und auch teurer wäre als eine Pauschallösung. Diese könnte so aussehen, dass sich Lehrer zusammenfinden und gemeinsam ihre finanzielle Haftpflicht und den dazugehörigen Rechtsschutz durch eine Versicherung abdecken, wodurch sich eine geschätzte Jahresprämie weit unter 100.000 Lire ergeben würde - immer vorausgesetzt, dass das Land, wie geplant, nur die Hälfte des Jahresgehaltes einfordert. Es bietet sich an, diese Angelegenheit über eine Institution - z. B. die Gewerkschaften - zu regeln.

 

Erich Knoll ist Fachlehrer für Rechtskunde an der FOS Meran


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