Allgemeinbildung
wird groß geschrieben
Die Auswirkungen der Reform auf die Sekundarstufe
Im Bereich der Oberschule schafft die Reform der Schulstufen Verflechtungen
mit anderen Bildungs- und Ausbildungswegen und sieht eine Reihe von Möglichkeiten
vor, in andere Bereiche und Fachrichtungen überzutreten und postsekundäre
Spezialisierungen zu erwerben. Dies erlaubt den Jugendlichen ihre endgültige
Schul- und Berufswahl zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen bzw.
zu ändern ohne von vorne anfangen zu müssen. Aufgaben der "neuen Oberschule" Die Schülerinnen und Schüler können nach der zweiten Klasse
der Oberschule - in Südtirol auch nach Erfüllung der Schulpflicht
an Berufsschulen mit Vollzeitkursen - in die Berufsausbildung überwechseln
und dort bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ihre Bildungspflicht
erfüllen. Nach Abschluss der fünfjährigen Oberschule können
die Jugendlichen, die dann in der Regel schon 18 Jahre alt sind und die
Bildungspflicht erfüllt haben, direkt in den Beruf einsteigen oder
zwischen einer höheren Berufsausbildung, den Kursen der Höheren
Technischen Bildung und dem Universitätsstudium wählen. Die
neue Oberschule hat somit die Aufgabe, den jungen Menschen eine gute Allgemeinbildung
zu ermöglichen, die als Grundlage für eine spätere berufliche
Spezialisierung dienen soll. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die
Sprachkompetenz in der Muttersprache und in den Fremdsprachen gerichtet
sein sowie auf den Erwerb von angemessenen Grundkompetenzen in der Mathematik,
in den neuen Technologien und im musischen Bereich. Entspezialisierung Die curricularen richtungsspezifischen Fächer sollen in Zukunft
ausschließlich zum Erwerb von grundlegenden Kompetenzen im gewählten
Bereich führen und ein Großteil der Spezialisierung, die heute
an Fachoberschulen und Lehranstalten erfolgt, soll künftig auf den
postsekundären Bereich verlegt werden. Die Entspezialisierung der
Oberschule kann indirekt zur Stärkung von Grund-, Methoden- und Fachkompetenzen
beitragen, die als Ausgangpunkt für eine spätere Spezialisierung
und als Voraussetzung für ein lebensbegleitendes Lernen dienen sollen.
Nach Inkrafttreten der Schulstufenreform wird es keine Unterscheidung
zwischen allgemeinbildenden Oberschulen, Fachoberschulen und Lehranstalten
mehr geben. Alle Schulen werden künftig ganz einfach als Oberschulen
- im restlichen Staatsgebiet als Lyzeen - bezeichnet und einem der vier
vorgesehenen Bereiche mit verschiedenen Fachrichtungen zugeordnet. Staatliche
Richtlinien werden zwar auch in Zukunft die verbindlichen Fächer
und die jeweilige Jahresstundenzahl festlegen, die Schulen erhalten jedoch
einen Gestaltungsfreiraum, der im Biennium und im Triennium jeweils 20%
des gesamten Jahresstundenkontingents ausmachen wird. Die Schulen haben
so die Möglichkeit, Wahlpflichtfächer anzubieten, die unter
Berücksichtigung der lokalen Situation, der Zukunftsperspektiven
auf dem Arbeitsmarkt, der Wünsche von Schülern und Eltern ermittelt
werden. Freifächer Zusätzlich zum Pflichtbereich (Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer) wird jede Schule auch Freifächer anbieten können und somit eine weitere Schwerpunktsetzung ermöglichen. Die Wochenstundenzahl soll künftig durch eine Jahresstundenzahl ersetzt werden, die eine durchschnittliche wöchentliche Belastung von 30, maximal 33 Wochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich vorsieht. Dadurch entstehen Freiräume, die jeder Schüler entsprechend seinen Interessen und Neigungen für Angebote in der eigenen oder auch an anderen Schulen nutzen kann. Freifächer und Zusatzangebote sind nicht zuletzt auch aus der Perspektive der Lehrpersonen und der Schulverwaltung sinnvoll, weil dadurch neue Möglichkeiten der optimalen Nutzung von personellen Ressourcen und schulischen Infrastrukturen geschaffen werden, die in Folge der bereits erwähnten Entspezialisierung und der Reduzierung der Pflichtstundenzahl frei gesetzt werden.
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