Die Fußgänger 

   Als Fußgänger müssen wir auch unsere Rechte
   und Pflichten kennen und stets größte Vorsicht 
   walten lassen, um uns vor den Gefahren des 
   Straßenverkehrs zu schützen.

      Einige grundsätzliche Verhaltensregeln sind immer einzuhalten:

  • Immer auf dem Gehsteig gehen und die ganz Kleinen an der Hand führen.
  • Man darf weder auf dem Gehsteig noch auf der Fahrbahn mit Rollschuhen oder dem Skateboard fahren.
  • Ist kein Gehsteig vorhanden, müssen Fußgänger so weit als möglich am Straßenrand auf der linken Seite der Fahrbahn gehen. Auf diese Weise kann der Fußgänger die entgegenkommenden Fahrzeuge sehen.
  • Auch die Fußgänger haben sich an die Anweisungen der Polizisten und an die Ampel zu halten.
  • Ist ein Zebrastreifen vorhanden, so müssen ihn Fußgänger benützen.
  • Nur wenn der Zebrastreifen weiter als 100 m entfernt ist, darf die Fahrbahn unter Beachtung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen überquert werden, wobei den Fahrzeugen der Vorrang einzuräumen ist
  • Auf den Zebrastreifen haben Fußgänger den Vorrang, außerhalb jedoch die Fahrzeuge.
  • Zum Überqueren außerhalb des Zebrastreifens sollte man sich eine Stelle wählen, wo man in beide Richtungen eine gute Übersicht hat (nicht in der Nähe von Kurven oder Hügeln).
  • Das Überqueren soll in 4 Phasen ablaufen:

- Stehen bleiben und nach links schauen

- Kommen von dort keine Fahrzeuge, nach rechts schauen

- Ist der Weg auch dort frei, so schaue man wiederum nach links, und wenn
  die Straße immer noch frei ist, so gehe man rasch bis zur Straßenmitte.

- Hier schaue man wiederum nach rechts, und wenn die Straße frei ist, begebe
  man sich rasch auf die andere Seite.

  • Eine Straße muss immer auf dem kürzesten Weg überquert werden (im rechten Winkel).
  • An Kreuzungen darf man nicht quer über die Straße gehen.
  • An Kreuzungen ist besonders auf Fahrzeuge zu achten, die nach rechts oder links abbiegen.
  • Die Signale einer Ampel gelten für Fahrzeuge und Fußgänger.
  • Bei ROT stehenbleiben, bei GRÜN darf man gehen.
  • Hält der Schutzmann die Arme waagrecht ausgestreckt, im rechten Winkel zur Richtung in die wir gehen wollen, so müssen wir stehenbleiben (rotes Licht der Ampel).
  • Hebt der Schutzmann seinen rechten Arm senkrecht, so müssen alle stehenbleiben (gelbes Licht der Ampel).
  • Hält der Schutzmann die Arme waagrecht ausgestreckt, in der Richtung in die wir gehen wollen, so darf man gehen (grünes Licht der Ampel).
  • Es ist verboten, einem Ball, der auf die Fahrbahn rollt, nachzulaufen.
  • Es ist sehr gefährlich zwischen parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn zu laufen.
  • Wenn man aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteigt, darf man niemals vor dem haltenden Fahrzeug überqueren: man könnte leicht in ein überholendes Fahrzeug laufen.

Der Fußgänger ist der am meisten gefährdete Verkehrsteilnehmer.

 

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