Als Kirchenkühe bezeichnete man jene
Kühe, die die Kirche an die Bauern verpachtete, sie
mussten dafür einen "Pachtzins" bezahlen. Mit der Zeit
wurden diese Kühe mehr und mehr Eigentum des
Pächters. Dieser war dann sogar
berechtigt, sie zu verkaufen, wenn er dafür sorgte, dass der Zins weiterhin bezahlt
wurde. |