Kirchenkühe

Als Kirchenkühe bezeichnete man jene Kühe, die die Kirche an die Bauern verpachtete, sie mussten dafür einen "Pachtzins" bezahlen. Mit der Zeit wurden diese Kühe mehr und mehr Eigentum des Pächters. Dieser war dann sogar berechtigt, sie zu verkaufen, wenn er dafür sorgte, dass der Zins weiterhin bezahlt wurde.

 

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