Die Fortbildung für Koordinatoren und
Koordinatorinnen für das Schulprogramm hat den Aufbau von
Spezialkompetenzen zum Ziel. Die Schwerpunkte dieser Fortbildung sind im
Rundschreiben Nr. 36/2001 des Schulamtsleiters verbindlich definiert.
Diesbezügliche Angebote können sowohl von den Schulen selbst, als auch
vom Schulamt und dem Pädagogischen Institut angeboten werden. Sie müssen
immer auf die im Rundschreiben vorgegebenen Schwerpunkte ausgerichtet
sein.
Die Fortbildungspflicht im Gesamtausmaß von mindestens 20 Stunden bezieht
sich auf die Dauer der Beauftragung und muss bei Erneuerung des Auftrages
nicht neu geleistet werden. Die Fortbildungsstunden zählen nicht zu den
im Auftrag festgelegten Stunden und können nicht als Überstunden
vergütet werden. MfG
Eva Lanthaler |