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Fortbildung   (Auszug aus dem Diskussionsforum)   zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
 

Die Fortbildung für Koordinatoren und Koordinatorinnen für das Schulprogramm hat den Aufbau von Spezialkompetenzen zum Ziel. Die Schwerpunkte dieser Fortbildung sind im Rundschreiben Nr. 36/2001 des Schulamtsleiters verbindlich definiert. Diesbezügliche Angebote können sowohl von den Schulen selbst, als auch vom Schulamt und dem Pädagogischen Institut angeboten werden. Sie müssen immer auf die im Rundschreiben vorgegebenen Schwerpunkte ausgerichtet sein.
Die Fortbildungspflicht im Gesamtausmaß von mindestens 20 Stunden bezieht sich auf die Dauer der Beauftragung und muss bei Erneuerung des Auftrages nicht neu geleistet werden. Die Fortbildungsstunden zählen nicht zu den im Auftrag festgelegten Stunden und können nicht als Überstunden vergütet werden.

MfG
Eva Lanthaler

  

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2002