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Diese
Richtlinien können nicht ins Detail gehen. Klare Aussagen und konkrete
Formulierungen erleichtern es aber dem Lehrerkollegium, den Eltern- und
Schülervertretern gleichermaßen, Leitlinien zu erkennen und Grundsätze
zu beachten sowie auszubauen.
Als Bezugspunkte
gelten:
- die gesellschaftliche,
politische, wirtschaftliche Entwicklung Südtirols – innerhalb der europäischen
und weltweiten Veränderungen ·
- das Umfeld der
Schule und die Partner der Schule ·
- besondere Merkmale
oder Bedürfnisse der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern.
Vorgangsweise:
- Feststellung des
IST-Zustandes, z.B. durch Analyse der Situation der Schule, ihres Umfeldes
und der großräumigen Entwicklung im Schulwesen
- Befragung der Mitglieder
der Schulgemeinschaft
- Überprüfung des
bestehenden Schulprogramms und Leitbildes
- Beschreibung der
Stärken und Schwächen (Image und Wirklichkeit) sowie Nutzung aller weiteren
Möglichkeiten, um sich ein klares Bild von der betreffenden Schule,
den Bedürfnissen des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes
und der Schulgemeinschaft zu verschaffen
- in Untergruppen
arbeitsteilig recherchieren
- sich für diese
Untersuchung einen zeitlich vertretbaren Rahmen vorgeben
Davon ausgehend
muss sich der Schulrat über ihm wichtig erscheinende Inhalte und Ausrichtungen
äußern, z.B.:
- Schwerpunkte und
Ausrichtung der Schulentwicklung
- Erzieherische
Grundsätze der Schule und des Unterrichts
- Schwerpunkte des
schulischen Angebots in den Bereichen Unterricht und Beratung
- Merkmale der Zusammenarbeit
innerhalb der Schulgemeinschaft ·
- Gestaltung der
Beziehungen zu den Partnern der Schule ·
- Einsatzmöglichkeiten
der vorhandenen personellen Kompetenzen ·
- Art und Weise der
Weitergabe von Informationen innerhalb der Schulgemeinschaft und an
die Partner ·
- Reflexion und Auswertung
schulischer Arbeit
Ebenso davon ausgehend
beschließt der Schulrat z.B.:
- Grundlegende Merkmale
der Unterrichtsorganisation
- Organisatorische
Kriterien und Richtlinien ·
- Verwendung der
finanziellen und andern Ressourcen der Schule ·
- Grundsätze der
Verwaltungsarbeit
Weiters kann der
Schulrat Überlegungen zum Prozess der Er- und Überarbeitung des Schulprogramms
mitteilen, z.B.:
- Möglichkeiten
für die Zusammensetzung von Arbeitsgruppen ·
- Methoden der Analyse
·
- Zeitlicher Rahmen
·
- Zeitpunkte für
die Diskussion von Zwischenergebnissen im Schulrat ·
In
regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Jahren wird der Schulrat die
von ihm beschlossenen Richtlinien an deren Umsetzung und an der Schulwirklichkeit,
den Veränderungen in der Gesellschaft und der Schule überprüfen sowie
gegebenenfalls abändern.
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