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a) Erstellen der Richtlinien des Schulrates für das Schulprogramm
(lt. LG 12/2000 Art.4/3)

 

 

 

 

 

Diese Richtlinien können nicht ins Detail gehen. Klare Aussagen und konkrete Formulierungen erleichtern es aber dem Lehrerkollegium, den Eltern- und Schülervertretern gleichermaßen, Leitlinien zu erkennen und Grundsätze zu beachten sowie auszubauen.

Als Bezugspunkte gelten:

  • die gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche Entwicklung Südtirols – innerhalb der europäischen und weltweiten Veränderungen ·
  • das Umfeld der Schule und die Partner der Schule ·
  • besondere Merkmale oder Bedürfnisse der Schule, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern.

Vorgangsweise:

  • Feststellung des IST-Zustandes, z.B. durch Analyse der Situation der Schule, ihres Umfeldes und der großräumigen Entwicklung im Schulwesen
  • Befragung der Mitglieder der Schulgemeinschaft
  • Überprüfung des bestehenden Schulprogramms und Leitbildes
  • Beschreibung der Stärken und Schwächen (Image und Wirklichkeit) sowie Nutzung aller weiteren Möglichkeiten, um sich ein klares Bild von der betreffenden Schule, den Bedürfnissen des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeldes und der Schulgemeinschaft zu verschaffen
  • in Untergruppen arbeitsteilig recherchieren
  • sich für diese Untersuchung einen zeitlich vertretbaren Rahmen vorgeben

Davon ausgehend muss sich der Schulrat über ihm wichtig erscheinende Inhalte und Ausrichtungen äußern, z.B.:

  • Schwerpunkte und Ausrichtung der Schulentwicklung
  • Erzieherische Grundsätze der Schule und des Unterrichts
  • Schwerpunkte des schulischen Angebots in den Bereichen Unterricht und Beratung
  • Merkmale der Zusammenarbeit innerhalb der Schulgemeinschaft ·
  • Gestaltung der Beziehungen zu den Partnern der Schule ·
  • Einsatzmöglichkeiten der vorhandenen personellen Kompetenzen ·
  • Art und Weise der Weitergabe von Informationen innerhalb der Schulgemeinschaft und an die Partner ·
  • Reflexion und Auswertung schulischer Arbeit

Ebenso davon ausgehend beschließt der Schulrat z.B.:

  • Grundlegende Merkmale der Unterrichtsorganisation
  • Organisatorische Kriterien und Richtlinien ·
  • Verwendung der finanziellen und andern Ressourcen der Schule ·
  • Grundsätze der Verwaltungsarbeit

Weiters kann der Schulrat Überlegungen zum Prozess der Er- und Überarbeitung des Schulprogramms mitteilen, z.B.:

  • Möglichkeiten für die Zusammensetzung von Arbeitsgruppen ·
  • Methoden der Analyse ·
  • Zeitlicher Rahmen ·
  • Zeitpunkte für die Diskussion von Zwischenergebnissen im Schulrat ·

In regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Jahren wird der Schulrat die von ihm beschlossenen Richtlinien an deren Umsetzung und an der Schulwirklichkeit, den Veränderungen in der Gesellschaft und der Schule überprüfen sowie gegebenenfalls abändern.

 

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001