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f) Aktionsplan zur Umsetzung des Schulprogramms

 

 

Das Schulprogramm bleibt eine Worthülse, wenn nicht gleichzeitig die Umsetzung mitgedacht und mitgeplant wird. Notwendig wird also ein eigener Abschnitt, welcher das Arbeitsprogramm, enthält. In diesem Teil des Schulprogramms werden die verschiedenen Vorhaben, sowie die für deren Umsetzung notwendigen Schritte aufgezählt. Dieser Teil des Schulprogramms wird im Lehrerkollegium jedes Jahr neu vereinbart. Er basiert auf einem detaillierten Organisations- und Aktionsplan.

Für viele Bereiche der schulischen Organisation bedarf es detaillierter Pläne, die (auch) aus dem Schulprogramm heraus entstehen müssen und die für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind:

  • Schulordnung und Umsetzung der Schülercharta ·
  • Kriterien für die Zuweisung der Lehrer und der Schüler zu den Klassen
  • Kriterien für die Stundenplanerstellung
  • alle Benützerordnungen (Bibliothek, Computerraum etc.)
  • materielle Ressourcen (Kriterien für die Zuweisung von Geldmitteln)
  • personelle Ressourcen
  • Zeitpläne (Tätigkeitskalender/ Terminkalender für die Planungsarbeit der Lehrer, des Elternrates und des Schülerrates)
  • Fortbildungsplan
  • Organigramm der Schule

Dieser Teil des Schulprogramms enthält auch ein "Prozess-Controlling". Damit ist die Festlegung von regelmäßigen Überprüfungsschritten gemeint, um sicher zu stellen, dass die vereinbarten Vorhaben und Maßnahmen auch in der vereinbarten Form umgesetzt werden.

 

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001