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e) Abstimmung in der Plenarkonferenz

Die im Schulprogramm festgehaltenen Verbindlichkeiten können nur zielführend in die Tat umgesetzt werden, wenn die Lehrerinnen und Lehrer vom Sinn dieser Arbeit überzeugt sind. 

Aber auch dieser Geist braucht eine institutionelle Absicherung. Hier ist es nun Aufgabe des Lehrerkollegiums, über die ausgearbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppe „Schulprogrammentwicklung“ zu befinden, Unklarheiten auszuräumen, Verbesserungen einzubringen und schließlich darüber abzustimmen und das Schulprogramm zu beschließen.

 

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2001